Willkommen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Hier erkläre ich Ihnen klar und freundlich die wichtigsten Regeln, damit Sie von Anfang an gut informiert sind und Rückfragen vermieden werden.

1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss

Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Fahrzeugpflege by Jan.


 Vertragsabschluss: 
Verträge kommen durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs und Unterzeichnung des Auftragsscheins zustande.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise nach Aufwand: 
Da der Verschmutzungsgrad stark variieren kann, sind die genannten Preise Richtpreise. Extreme Verschmutzungen (z. B. Tierhaare, Schimmel, Erbrochenes) rechtfertigen einen Aufpreis (siehe Preistabelle).

Fälligkeit: Die Vergütung ist in der Regel direkt bei Abholung des Fahrzeugs in bar oder per Überweisung fällig – vor Herausgabe des Schlüssels.

3. Terminvereinbarung & Stornierung 

Verbindlichkeit: 
Vereinbarte Termine sind verbindlich.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden 

Der Kunde ist dazu verpflichtet vor Beginn der Arbeiten auf Besonderheiten hinweisen. 

Dazu gehören:

Wertgegenstände: Der Kunde ist verpflichtet, alle losen Wertgegenstände, Bargeld oder wichtige Dokumente vorab aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für den Verlust wird keine Haftung übernommen!

Fahrzeugmängel: Der Kunde muss auf bestehende Schäden (z. B. Steinschläge, nachlackierte Bauteile, lose Teile, Elektronikprobleme, defekte Dichtungen) hinweisen.

Gefahrenstoffe: Hinweise auf gefährliche Verschmutzungen oder Mängel (z. B. defekte Bremsen bei Überführungsfahrten).

5. Haftungsausschluss & Schadensersatz

Fahrzeugpflege by Jan haftet natürlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. 
 
Ausgeschlossen sind:

Vorschäden: 

Keine Haftung für Schäden, die durch den Zustand des Fahrzeugs vor der Reinigung bedingt sind (z. B. durchrostete Bleche, die bei der Wäsche nachgeben;

Lackabplatzungen bei der Hochdruckreinigung aufgrund von Vorschäden/Steinschlägen).

Folgeschäden: 

Keine Haftung für Elektronikschäden bei einer Motorwäsche, wenn der Kunde diese ausdrücklich gewünscht hat und der Motorraum alterungsbedingte Schwachstellen aufwies.

Nachlackierungen: 

Keine Haftung für Lackschäden an nicht fachgerecht nachlackierten Fahrzeugteilen.

6. Abnahme und Reklamation


Rügepflicht: 

Das Fahrzeug ist bei der Übergabe gemeinsam mit dem Kunden zu besichtigen.  Es wird ein Übernahme und Übergabe Protokoll erstellt und von beiden Parteien unterschrieben.
Mängel an der Dienstleistung müssen unverzüglich bei Abholung reklamiert werden.

Ausschluss: 

Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.

Nachbesserung: 

Bei berechtigten Reklamationen hat Fahrzeugpflege by Jan als Dienstleister das Recht auf zweimalige Nachbesserung.

7. Abholverzug & Pfandrecht

Abholfrist: 

Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, haftet die Fahrzeugpflege by Jan ab diesem Moment nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Unternehmerpfandrecht: 

Fahrzeugpflege by Jan hat das Recht ein Kundenfahrzeug  so lange einzubehalten, bis die Rechnung vollständig beglichen ist.